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Baumschutz

Die Zuständigkeit für den Baumschutz im bebauten Innenbereich obliegt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, die hierfür eine kommunale Baumschutzsatzung erlassen kann. Artenschutzrechtliche Bestimmungen sind allerdings auch hier zu beachten.

Darüber hinaus ist in der freien Landschaft (Außenbereich) die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde gegeben. Demnach sind für Baumfällungen im Außenbereich außerhalb des Waldes entsprechende Anträge in der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.

Zum Thema Baumschutz/Baumfällungen sind im Bereich Dokumente ein Merkblatt sowie ein Antragsformular hinterlegt.