Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige sowie heimatlose Ausländer und Staatenlose können unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Der Gesetzgeber hat für die Einbürgerung verschiedene Rechtsgrundlagen geschaffen, welche bei Bedarf über den Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat oder unter Wege zur Einbürgerung eingesehen werden können.
Vor der Antragstellung wird in jedem Fall ein Beratungsgespräch empfohlen.