Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde arbeitet mit einem Terminsystem innerhalb der genannten Sprechzeiten. Voraussetzung für die Bearbeitung aller ausländer- und asylrechtlichen Anliegen ist außerdem, dass Sie Ihren Wohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis haben.
Unsere wichtigsten Aufgaben sind:
- Entscheidung über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Neuausstellung von Aufenthaltstiteln
- Feststellung der Freizügigkeit von EU‐Bürgerinnen und EU‐Bürgern
- Entscheidung über die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- Bearbeitung von Auflagenänderungen zur Erwerbstätigkeit
- Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren für Ausländer
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für Besuchs‐ und Daueraufenthalte
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
Bundeseinheitliches Merkblatt Verpflichtungserklärung
Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
Erklärung Wohnsituation zur Vorlage bei der Ausländerbehörde (Eigentum)
Wohnraumbescheinigung zum Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels