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Verlust amtlicher Kennzeichen

Die Anzeige zum Verlust amtlicher Kennzeichen muss persönlich in der Kfz-Zulassung abgegeben werden.
Hierbei ist zusätzlich der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr) vorzuweisen.