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Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II oder Teil I + Teil II

Die Anzeige zum Verlust der Zulassungsbescheinigungen Teil II oder Teil I + Teil II muss persönlich in der Kfz-Zulassung abgegeben werden.
Hierbei ist zusätzlich der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr) vorzuweisen.