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Kommunalaufsicht

Vorrangige Aufgabe der Kommunalaufsicht ist die Beratung und Unterstützung der 27 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaft und der 7 Zweckverbände im Bereich Trink- und Abwasser bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ebenso wird im staatlichen Interesse die Gesetzmäßigkeit der öffentlich–rechtlichen Verwaltungstätigkeit überwacht und ggf. wird ein rechtswidriges Handeln oder ein pflichtwidriges Unterlassen beanstandet und durch die Aufsichtsbehörde korrigiert. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit stellt dabei die Finanzaufsicht über die Kommunen dar.

Da die Kommunalaufsicht ausschließlich im staatlichen Auftrag tätig wird, haben Bürger keinen Rechtsanspruch auf die Einleitung rechtsaufsichtlicher Verfahren und der Beteiligung daran. Zudem ist es uns untersagt eine Rechtsberatung für Bürger durchzuführen.

Darüber hinaus entscheidet die Kommunalaufsicht als Widerspruchsbehörde über Widersprüche der Bürger gegen Bescheide der Gemeinden und Zweckverbände in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, insbesondere im Bereich der Kommunalabgaben.