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Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ist dem Kreistag unterstellt. Organisatorisch und dienstrechtlich ist es dem Fachbereich des Landrates zugeordnet.

Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig. Ihm können keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.

Zu den Aufgaben der Rechnungsprüfungsamtes gehören:

  • die Prüfung der Jahresrechnungen des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis, der Städte und Gemeinden des Landkreises sowie der Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände
  • die Durchführung der Kassenprüfung (kreisintern und bei Dritten)
  • die Prüfung von Zuschüssen, Fördermitteln, Zuwendungen und deren Verwendungsnachweisen
  • die Durchführung von Sonder- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • die Durchführung von Submissionen (Öffnung der Vergabeunterlagen)
  • die Prüfung von Auftragsvergaben (z. B. Aufträge zum Bau von Straßen oder Beschaffungsvorgänge)
  • technische Prüfungen
  • sowie die Mitwirkung im Rechnungsprüfungsausschuss

Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Schlussberichten zusammengefasst.

Die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes beschränkt sich nicht allein auf eine nachbetrachtende Kontroll- und Prüffunktion, sondern es wird vielmehr auch eine begleitende Beteiligung angeboten, um das Verwaltungshandeln wirtschaftlich, zweckmäßig und rechtskonform zu gestalten.

Die Rechnungsprüfung arbeitet verwaltungsintern. Darum wird diese Tätigkeit kaum in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Gleichwohl trägt sie als Pflichtaufgabe dazu bei, dass die kommunalen Finanzen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewirtschaftet werden.

In Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, werden die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen. Wird das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Gemeindeprüfung tätig, werden hierfür Gebühren nach Maßgabe der Gebührensatzung erhoben.