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Hortgebühren

Die Hortgebühren ergeben sich aus der „Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen (Hortgebührensatzung )“ sowie der „Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO)“.

Einen kompletten Überblick der Gebühren erhalten Sie in der Hortgebührentabelle. Weiterhin finden Sie hier den Antrag sowie zusätzliche Formulare und Hinweise zu den Hortgebühren.

Aktuelle Hinweise zu den Hortgebühren SJ 25/26

Der angekündigte Lastschrifteneinzug der Hortgebühren zum 01. Januar 2026 ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Eltern und Erziehungsberechtigte, die derzeit am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen aktuell nicht selbst tätig werden. Der Fachdienst arbeitet an einer entsprechenden Lösung.

Weitere Informationen zum weiteren Vorgehen werden Anfang des Jahres bekannt gegeben.

Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Mühlhausen, den 19.12.2025

Frau Hengerer

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Frau Hesse

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Frau Sugijanto

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