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Hortgebühren

Die Hortgebühren ergeben sich aus der „Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen (Hortgebührensatzung )“ sowie der „Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO)“.

Einen kompletten Überblick der Gebühren erhalten Sie in der Hortgebührentabelle. Weiterhin finden Sie hier den Antrag sowie zusätzliche Formulare und Hinweise zu den Hortgebühren.

Aktuelle Hinweise zu den Hortgebühren SJ 25/26

Der Fachdienst Schulverwaltung / Gebäude- und Liegenschaftsmanagement informiert darüber, dass das Lastschriftverfahren für die Hortgebühren ab dem 01.März 2026 wieder ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Das zugrunde liegende technische Problem konnte inzwischen erfolgreich behoben werden.

Der Lastschrifteinzug der Hortgebühren erfolgt damit zum 01. März 2026.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen hierfür nicht selbst tätig werden. Die Hortgebühren für die Monate Januar, Februar und März 2026 werden gesammelt zum genannten Termin per Lastschrift eingezogen.

Wir bitten die in den vergangenen Monaten entstandenen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Lastschrifteinzug der Hortgebühren zu entschuldigen und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis.

Sofern für die Zeiträume von Januar bis März 2026 bereits Zahlungen erfolgt sind, bitten wir Sie, sich an die Abteilung Hortgebühren des Fachdienstes Schulverwaltung sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zu wenden.

Mühlhausen, den 03.02.2026

Frau Hengerer

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Frau Hesse

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Frau Sugijanto

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