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Hortgebühren

Die Hortgebühren ergeben sich aus der „Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen (Hortgebührensatzung )“ sowie der „Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO)“.

Einen kompletten Überblick der Gebühren erhalten Sie in der Hortgebührentabelle. Weiterhin finden Sie hier den Antrag sowie zusätzliche Formulare und Hinweise zu den Hortgebühren.

Aktuelle Hinweise zu den Hortgebühren SJ 25/26

Aufgrund einer umfangreichen Softwareumstellung im Bereich der Hortgebühren war eine Bearbeitung der Anträge in diesem Schuljahr bislang seitens des Landratsamtes nicht abschließend möglich.

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die Umstellung der Software zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ab sofort können die Antragsunterlagen somit wieder vollständig bearbeitet werden.

Die entsprechenden Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten können Sie aus ihrem Hortgebührenbescheid entnehmen.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Bescheid erhalten oder Rückfragen zur Abbuchung haben, können sich gern an den Bereich Hortgebühren wenden.
 

Mühlhausen, den 14.11.2025

Frau Hengerer

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Frau Hesse

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Frau Sugijanto

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