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Sporthallen- und Raumanmietung

Die Verwaltung stellt Ihnen Schulsporthallen und Räumlichkeiten für verschiedenste Anlässe zur Verfügung. Die Kosten richten sich nach der „Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Sportanlagen des Unstrut-Hainich-Kreises„ bzw. „Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten des Unstrut-Hainich-Kreises“. Im Bereich Dokumente finden Sie den Antrag für die Anmietung von Sporthallen oder Räumlichkeiten in den Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises.

Frau Siebert

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