Hortgebühren
Die Hortgebühren ergeben sich aus der „Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen (Hortgebührensatzung )“ sowie der „Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO)“.
Einen kompletten Überblick der Gebühren erhalten Sie in der Hortgebührentabelle. Weiterhin finden Sie hier den Antrag sowie zusätzliche Formulare und Hinweise zu den Hortgebühren.
Aktuelle Hinweise zu den Hortgebühren SJ 25/26
Frau Hesse
Besucheradresse
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Frau Sugijanto
Besucheradresse
GebäudePostadresse
Antrag auf Ermäßigung der Hortgebühren
Bestätigung über den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
Datenschutzerklärung_02.26.pdf
Einzugsermächtigung - Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Hinweisblatt für Eltern - Hortgebühren
Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Benutzung der Horte an Grundschulen (Benutzungssatzung)
Hortgebührentabelle des Unstrut-Hainich-Kreis
Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen (Hortgebührensatzung)