Bauleitplanung und Baulasten
Die Bauleitplanung ist hier in der Regel Ansprechpartner für die Gemeinden. Bauherren wenden sich bitte an ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Baulasten sind ein die Baugrundstücke betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen - in etwa vergleichbar mit Grunddienstbarkeiten im Grundbuch (z. B. Leitungs- und Wegerechte, Stellplatznutzung). Sie sind immer dann erforderlich, wenn es baurechtlich vorgeschrieben ist oder eine Baugenehmigung ansonsten nicht erteilt werden dürfte.
Aufgaben
- Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen in Bauleitplanverfahren, Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Berggesetz, Abfallgesetz, Wassergesetz und sonstigen Verfahren
- Bauplanungsrechtliche Beurteilung von konkreten Bauvorhaben, insb. in Satzungsgebieten
- Anzeigenprüfung bzw. Genehmigung von Bauleitplänen, gemeindlichen Satzungen nach Baurecht wie Klarstellungssatzungen, Entwicklungssatzungen und Gestaltungssatzungen etc.
- Eintragung und Fortschreibung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
- Beratung von Bauherren, Gemeinden, Investoren und Planern zu Fragen der grundsätzlichen Bebaubarkeit von Grundstücken
Zuständigkeit
Der Unstrut-Hainich-Kreis ist zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde und nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich für alle Städte und Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises, außer der Stadt Mühlhausen und seiner Ortsteile, wahr.
Zuständigkeitsgebiet I
Zuständigkeit der Stadt Mühlhausen
NN
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