Untere Bauaufsichtsbehörde
Auf Grundlage aktueller rechtlicher Bestimmungen wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde über Belange des öffentlichen Baurechtes, insb. Baugenehmigungsanträge zu Bauvorhaben und Bauüberwachung bei verfahrensfreigestellten Bauvorhaben entschieden. Zudem werden Anzeige- und Genehmigungsverfahren der Bauleitplanung durchgeführt. Hier wird auch das Baulastenverzeichnis des Landkreises geführt.
Der Unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt die hoheitliche Aufgabe und Verantwortung für das öffentliche Baurecht. Sie hat nach den in Thüringen geltenden Regelungen u. a. folgende
Aufgaben:
- die Überwachung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen
- die Prüfung und Entscheidung von Bauanträgen und Bauvoranfragen sowie über Vorhaben, die der Genehmigungsfreistellung unterliegen
- die Entscheidung nach Prüfung über Grundstücksteilungsanträge
- die Bearbeitung aller Anzeigen zum Abbruch
- die Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von Rechtsvorschriften im Rahmen einer Baumaßnahme
- Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung von Gebäuden und baulichen Anlagen
- wiederkehrende Überprüfungen von Sonderbauten wie z. B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Geschäftshäuser, Versammlungsstätten usw.
- Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten, wie z.B. Zelten und Karussellen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen zur Bildung von Teileigentum
- Führung des Baulastenverzeichnis und Auskünfte aus diesem
- Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen bei baurechtswidrigen Zuständen, Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wenn Gefahren durch bauliche Anlagen hervorgerufen werden
- Erteilung von sanierungsrechtlichen Genehmigungen in bauaufsichtlichen Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahren
- Beratung von Bauherren, Bauvorlageberechtigten und sonstigen Behörden zu allen baurechtlichen Fragen sowie zu Fragen des Baunebenrechts