Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt uneingeschränkt zur Ausübung von Erwerbstätigkeiten.
Voraussetzungen für eine allgemeine Niederlassungserlaubnis
- ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- eigenständige Lebensunterhaltssicherung
- mindestens 60 geleistete Pflichtmonatsbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
- keine Ausweisungsgründe (keine relevanten Straftaten)
- die Beschäftigung muss erlaubt sein (sofern der Antragsteller ein Arbeitnehmer ist)
- Erlaubnisse für die Ausübung seiner selbständigen Erwerbstätigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 (GER)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland
- ausreichender Wohnraum
- Krankenversicherungsschutz