Waffenbesitz durch Tod des Waffenbesitzers, Fund, Insolvenz- oder Zwangsverwalter
Wer erlaubnispflichtige Waffen
- beim Tod eines Waffenbesitzers
- als Finder
- Insolvenzverwalter
- Zwangsverwalter
- Gerichtsvollzieher
- oder in sonstiger Weise
in Besitz nimmt, hat dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Herr Spallek
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Gebäude H 005Lindenhof 1
99974 Mühlhausen I Thüringen
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Lindenhof 199974 Mühlhausen I Thüringen
Frau Galla
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