Ausnahmegenehmigung zum Schießen außerhalb von Schießstätten
Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schusswaffe oder mit einem Böller schießen will, bedarf einer vorherigen Ausnahmegenehmigung.
Was ist mitzubringen?
- Antrag (formlos mit detaillierter Begründung)
- Liste der teilnehmenden Schützen (Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift)
- Nachweis der Sachkunde der Schützen (alternativ: Angabe der WBK-Nr. bzw. der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden)
- Einverständniserklärung der jeweiligen Stadt-, Gemeindeverwaltung
Welche Kosten sind damit verbunden?
Die Gebühren für die Erlaubnis betragen bis zu 153,39 Euro.
Die Gebühr wird im Einzelfall je nach Verwaltungsaufwand festgesetzt.