Waffenrechtliche Erlaubnisse für Personen, die Waffen geerbt haben
Wer Schusswaffen von Todes wegen erwirbt, muss binnen eines Monats (Fristbeginn: Annahme der Erbschaft) die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffen in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte beantragen, sofern er die Schusswaffen nicht vorher einem Berechtigten überlässt.
Was ist mitzubringen?
- Antrag Waffenbesitzkarte/Eintragung von Schusswaffen im Erbfall
- Erbnachweis (Erbschein etc.)
- Waffenbesitzkarte(n) des Verstorbenen
- Personalausweis
Welche Kosten sind damit verbunden?
Neuausstellung einer Waffenbesitzkarte: | 25,56 Euro |
Eintragung der Waffe in die Waffenbesitzkarte: | 17,90 Euro |