Waffenrechtliche Erlaubnisse für Jäger
Langwaffen
Jäger mit gültigem Jagdschein können Langwaffen, die nach dem Bundesjagdgesetz als Jagdwaffen zugelassen sind, ohne vorherige waffenrechtliche Erlaubnis erwerben. Der Erwerber hat binnen zwei Wochen ab Erwerbsdatum die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte bei der Waffenbehörde zu beantragen.
Welche Kosten sind damit verbunden?
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte: | 25,56 Euro |
Eintragung in eine Waffenbesitzkarte: | 17,98 Euro |
Kurzwaffen
Was ist mitzubringen?
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK) grün
- gültiger Jagdschein
- Waffenbesitzkarte
Welche Kosten sind damit verbunden?
Neuausstellung einer Waffenbesitzkarte: | 40,90 Euro |
Eintragung einer Erwerbsberechtigung in die Waffenbesitzkarte: | 40,90 Euro |
Eintragung einer Munitionserwerbsberechtigung: | 25,56 Euro |
Folgende Fristen müssen beachtet werden
Der Erwerb der Kurzwaffe ist binnen zwei Wochen nach Erwerb bei der Waffenbehörde anzuzeigen.
Kosten
Eintragung der Waffe: | 12,78 Euro |