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FQN - Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl 95 - für Berufskraftfahrer)

Allgemeine Informationen
Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (absolvierte Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung) erfolgt seit dem 23.05.2021 nur noch über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte.

Die Antragsprüfung für den FQN erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde (Abfrage erfolgt bei dem Berufskraftfahrerqualifizierungsregister-BQR). Die FQN wird von der Fahrerlaubnisbehörde bei der Bundesdruckerei beantragt und in der Regel durch diese direkt an den Antragsteller zugestellt. Die Erteilung wird dann zur Speicherung an das BQR gemeldet.

Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung der Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation erfolgt durch die IHK. Weiterbildungen in den Ausbildungsstätten gemäß § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).

Sofern die Meldung von dem Nachweis noch nicht automatisch an das BQR übermittelt wurde, erhalten Sie diesen in schriftlicher Form und müssen ihn in hiesiger Behörde im Original vorlegen!

Der Antrag zur Ausstellung der FQN ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor Ablauf bzw. zur Erteilung der FQN zu stellen.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Passbild

Erfolgte keine elektronische Meldung an das BQR muss vorgelegt werden:

  • Nachweis der Weiterbildung Berufskraftfahrerqualifikation (5 Module)
    Güterkraftverkehr (sofern Erwerb C-Klassen vor dem 10.09.2009)
    Personenverkehr (Erwerb D-Klassen vor dem 10.09.2008)
     
  • Nachweis der Grundqualifikation/ beschleunigte Grundqualifikation
    (Erwerb C-Klassen ab 10.09.2009 oder D-Klassen ab dem 10.09.2008)

Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.

Gebühr: 32,50 Euro – 42,30 Euro

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.