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Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 t haben. Wichtige gesetzliche Grundlagen dazu bilden das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie die EU-Verordnungen 1071/2009 und 1072/2009. Ausgehend dieser Regelungen wird auch seit neuestem die grenzüberschreitende Beförderung mit Fahrzeugen von 2,5 t bis 3,5 t zGG in die Erlaubnispflicht mit einbezogen.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und den Antragsunterlagen erhalten Sie direkt über den zuständigen Bearbeiter.