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Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 t haben. Wichtige gesetzliche Grundlagen dazu bilden das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) sowie die EU-Verordnungen 1071/2009 und 1072/2009. Ausgehend dieser Regelungen wird auch seit neuestem die grenzüberschreitende Beförderung mit Fahrzeugen von 2,5 t bis 3,5 t zGG in die Erlaubnispflicht mit einbezogen.

Nach aktueller Novellierung des GüKG im Februar 2026 dürfen zukünftig keine Erlaubnisse für den nationalen gewerblichen Güterkraftverkehr mehr erteilt werden. Die derzeit unbefristet erteilten Erlaubnisse für den innerdeutschen gewerblichen Güterkraftverkehr verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 27.02.2036. Die betroffenen Unternehmen müssen rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Ablauf ihrer Erlaubnis eine internationale Lizenz beantragen, wenn sie weiterhin gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen möchten.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und den Antragsunterlagen erhalten Sie direkt über den zuständigen Bearbeiter.