Ehrenamtsförderung im Unstrut-Hainich-Kreis
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen und den Zuweisungen Dritter zum Zwecke der Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeiten in Thüringen, dem Unstrut-Hainich-Kreis eine jährliche Fördersumme als Festbetragsfinanzierung.
Diese werden nach Maßgabe der Vergabegrundsätze an Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften sowie Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgereicht.
Die Höhe der Fördermittel für den Landkreis bestimmt sich auf der Basis der Einwohnerzahlen gemäß den Angaben des Statistischen Landesamtes.
Gegenstand der Förderung im Unstrut-Hainich-Kreis:
- Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern
- Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden
- Würdigung ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen die für die ehrenamtliche Tätigkeit von Nutzen sind
- Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit
- Förderung von Modellprojekten
Frist der Antragsstellung ist der 31. März des laufenden Jahres
Vergabegrundsätze zur Förderung des Ehrenamtes im Unstrut-Hainich-Kreis
Antrag auf Förderung des Ehrenamtes im Unstrut-Hainich-Kreis
Mittelabruf - Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit
Sachbericht über die Verwendung der Mittel zur Förderung des Ehrenamtes
Rechtsbehelfsverzichtserklärung
Einverständniserklärung
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
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