Sportförderung
Der Unstrut-Hainich-Kreis sieht in der Förderung des Sports in den Schulen, den Sportvereinen und im Freizeitbereich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Ziel ist es, die Freude an Bewegung, Gesundheit, Gemeinschaft und Integration für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen zu stärken.
Die Sportförderung wird nach Maßgabe der Sportförderrichtlinie an Fördervereine der Schulen, Sportvereine und den Kreissportbund Unstrut-Hainich vergeben, wenn Sie ihren Sitz und / oder Wirkungskreis im Unstrut-Hainich-Kreis haben, gemeinnützig sind und im Vereinsregister eingetragen sind.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Die maximal zu gewährende Zuwendungshöhe beträgt 500,00 EUR pro Jahr. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Frist der Antragsstellung ist der 31.03. des laufenden Jahres!