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Beantragung einer finanziellen Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen des Unstrut-Hainich-Kreises

Der Unstrut-Hainich-Kreises würdigt und unterstützt bürgerschaftliches Engagement von gemeinnützigen Vereinen im Landkreis. Förderfähig anerkannt werden überwiegend ehrenamtliche Aktivitäten gemäß § 52 Abgabenordnung (AO).

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Antragsformular finden Sie im Bereich Dokumente.

Anträge können fortlaufend gestellt werden. Grundsätzlich ist die Beantragung auf einen Antrag pro Jahr pro Antragssteller begrenzt.