Beantragung einer finanziellen Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen des Unstrut-Hainich-Kreises
Der Unstrut-Hainich-Kreises würdigt und unterstützt bürgerschaftliches Engagement von gemeinnützigen Vereinen im Landkreis. Förderfähig anerkannt werden überwiegend ehrenamtliche Aktivitäten gemäß § 52 Abgabenordnung (AO).
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch. Das Antragsformular finden Sie im Bereich Dokumente.
Anträge sind bis zum 31. März bzw. 30. September eines Jahres einzureichen. Die Entscheidung über die Vergabe der finanziellen Unterstützung erfolgt in zwei Förderrunden durch den Kreisausschuss. Grundsätzlich ist die Beantragung auf einen Antrag pro Jahr pro Antragssteller begrenzt.