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Förderrichtlinie über die Gewährung eines Stipendiums (Sicherung der medizinischen Versorgung)

Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis vergibt erstmals ab dem Wintersemester 2026/2027 jährlich ein Stipendium an Medizinstudenten, Ärzte in Weiterbildung und an Qualifizierungswillige. Die Förderung kann bis zum 31.08. eines jeden Jahres beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenhof 1 in 99974 Mühlhausen für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Sie studieren an einer deutschen Uni oder Hochschule.
  • Studenten der Humanmedizin befinden sich zum Beginn des Förderzeitpunktes mindestens im 5. Semester.
  • Studenten der Zahnmedizin befinden sich zum Beginn des Förderzeitpunktes mindestens im 6. Semester.
  • Ärzte in Weiterbildung absolvieren den Praxisteil in einer Vertragsarztpraxis im Unstrut-Hainich-Kreis.
  • Qualifizierungswillige sind in einer Vertragsarztpraxis im Unstrut-Hainich-Kreis angestellt.

Was erwarten wir?

Sie tragen nach Ihrer Facharztausbildung zur Sicherung und Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung im Unstrut-Hainich-Kreis bei, indem Sie eine ärztliche Tätigkeit für mindestens fünf Jahre in einer Praxis oder als Praxisinhaber aufnehmen. Qualifizierungswillige nehmen nach ihrer Ausbildung eine entsprechende Tätigkeit für mindestens drei Jahre in einer Vertragsarztpraxis im Unstrut-Hainich-Kreis auf.

Was können Sie erwarten?

Medizinstudenten und Ärzte in Weiterbildung erhalten eine monatliche Förderung i. H. v. 600,00 €.

Qualifizierungswillige erhalten eine monatliche Förderung i. H. v. 300,00 €.

Der Unstrut-Hainich-Kreis wird Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen, um Ihnen den Start zu erleichtern. Gerne richten Sie Ihre Fragen und Anliegen jederzeit an stipendium@~@uh-kreis.de.