Sozialcontrolling
Das Sozialcontrolling des Landkreises ist dem Fachbereich 3 zugeordnet und als Stabsstelle direkt dem Landrat unterstellt.
Zu den Aufgaben des Sozialcontrollings gehört die Vorbereitung der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen und die Erstellung von Sondervereinbarungen für die freien Träger der ambulanten und stationären Hilfen.
Wenn freie Träger zum Betreiben ambulanter und stationärer Kinder- und Jugendhilfe einen höheren Kostensatz benötigen, stellen sie einen Antrag auf Entgeltverhandlungen und reichen Nachweise ein, mit dem Ziel neue Entgeltvereinbarungen abzuschließen. Das Sozialcontrolling bearbeitet und prüft die Unterlagen und bereitet die Entgeltverhandlungen für den jeweiligen Fachdienst vor.