Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Jugendamt des Unstrut-Hainich-Kreises

Jugendämter sind verantwortlich für die Planung, Gestaltung und Steuerung von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen. Ihr Aufbau ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB)) geregelt.

Gemeinsames Ziel ist der Leitsatz: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“, der mit § 1 SGB VIII die Grundlage allen Handelns bestimmt.

Mitarbeitende dieser Organisationseinheit unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien und stellen ihnen dafür umfangreiche Leistungen für alle Altersstufen bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus zur Verfügung. Von den Frühen Hilfen über die Kinderbetreuung, die Familien- und Erziehungsberatung, die Amtsvormundschaften, den Unterhaltsvorschuss, den Beistandschaften, die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit bis zu den Hilfen zur Erziehung und den Kinderschutz reicht das Spektrum der Angebote.

Im Unstrut-Hainich-Kreis besteht das Jugendamt aus drei Fachdiensten und dem Jugendhilfeausschuss, der generell Teil des Jugendamtes ist.