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Kommunaler Behindertenbeauftragter

Der Kommunale Behindertenbeauftragte nimmt eine Mittlerfunktion zwischen Behörde und Bevölkerung ein.

Aufgaben
Beratungsservice (Menschen mit Behinderung):

  • Individuelle Beratung und Unterstützung von Behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten (hier: Anlaufstelle mit Wegweiserfunktion)
  • Interessierte erhalten Informationen zu Beratungsstellen in ihrer Nähe oder Unterstützung bei der Formulierung von Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden oder Benachteiligungen

Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung behinderter Menschen verpflichtet. Zusätzlich werden von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihren Angehörigen vorgehalten.

Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort:

  • Aufzeigen von Versorgungslücken im Angebot der Hilfen für behinderte Menschen
  • Förderung von örtlichen Arbeitsgemeinschaften und Mitwirkung in Gremien, die sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft engagieren
  • Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere der Belange von Frauen mit Behinderung (gemäß § 7 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ((ThürGIG))

Mitwirkung im Rahmen kommunaler Behindertenplanung:

  • Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung
  • Beteiligung behinderter Menschen an politischen Entscheidungen und Verwaltungsentscheid herbeiführen und gewährleisten
  • Beratung des Landkreises bei der Umsetzung von Zielen und Aufgaben des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, Stellungnahmen, Anträgen und Empfehlungen in für Menschen mit Behinderung relevanten Angelegenheiten

Die Darstellung der Aufgaben bezieht sich auf wesentliche Tätigkeitsbereiche. Fragen und Anregungen richten Sie bitte direkt an den Kommunalen Behindertenbeauftragten des Landkreises.

Mit den nachfolgend genannten Partnern pflegt der Kommunale Behindertenbeauftragte eine enge Zusammenarbeit: