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Fachdienst Soziales

Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Aus diesem Grund erhält ein Hilfesuchender Sozialhilfe, wenn er

  • sich selbst nicht durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens helfen kann und
  • die erforderliche Hilfe nicht durch Dritte, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Im Fachdienst Soziales erfolgt die Leistungsbewilligung für die Bereiche