Hortgebühren
Die Hortgebühren ergeben sich aus der „Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen (Hortgebührensatzung )“ sowie der „Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO)“.
Einen kompletten Überblick der Gebühren erhalten Sie in der Hortgebührentabelle. Weiterhin finden Sie hier den Antrag sowie zusätzliche Formulare und Hinweise zu den Hortgebühren.
Aktuelle Hinweise zu den Hortgebühren SJ 25/26
Aufgrund von Softwareumstellungen im Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis kommt es zu Verzögerungen in der Erstellung/ Versand der Hortgebührenbescheide.
Dies hat zur Folge, dass die Abbuchungen verspätet eintreten können und somit die ab August fälligen Gebühren in einem Gesamtbetrag zu einem noch nicht zu benennenden Zeitpunkt von Ihrem Konto eingezogen werden.
Ihre Hortsachbearbeiterinnen
Kontakt: hortgebuehren@uh-kreis.de
Mühlhausen, den 23.06.2025