Hortgebühren
Die Hortgebühren ergeben sich aus der „Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen (Hortgebührensatzung )“ sowie der „Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung - ThürHortkBVO)“.
Einen kompletten Überblick der Gebühren erhalten Sie in der Hortgebührentabelle. Weiterhin finden Sie hier den Antrag sowie zusätzliche Formulare und Hinweise zu den Hortgebühren.
Frau Hengerer
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Frau Hesse
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Frau Sugijanto
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Antrag auf Ermäßigung der Hortgebühren
Bestätigung über den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
Datenschutzerklärung Fachdienst Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Einzugsermächtigung - Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Hinweisblatt für Eltern - Hortgebühren
Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Benutzung der Horte an Grundschulen (Benutzungssatzung)
Hortgebührentabelle des Unstrut-Hainich-Kreis
Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Horte an Grundschulen (Hortgebührensatzung)