Auskunft und Akteneinsicht
Bei nachgewiesener Berechtigung kann in die laufenden und abgeschlossenen Verwaltungsverfahren der Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Akteneinsicht oder eine Auskunft aus diesen Bauakten je auf Antrag erfolgen. Dies kann z.B. zur Gutachtenerstellung
oder auch zur Vervollständigung von Bauherrenakten erforderlich sein.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich nach der territorialen Lage des Baugrundstücks. Der Unstrut-Hainich-Kreis ist zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde und nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich für alle Städte und Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises, außer der Stadt Mühlhausen und seiner Ortsteile, wahr.
Zuständigkeitsgebiet I
Zuständigkeit der Stadt Mühlhausen
Zuständigkeitsgebiet II
Wünschen Sie eine Auskunft zum Verfahrensstand Ihres Genehmigungsverfahrens oder eine Akteneinsicht, wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiter.