Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl
Allgemeine Informationen
Ist ein Führerschein abhandengekommen oder versehentlich vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet. Bei Verlust (außer Diebstahl) ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt bei Antragstellung notwendig.
Bei Diebstahl bringen Sie die Diebstahlsanzeige, von der jeweiligen Polizeiinspektion, in deutscher Sprache mit.
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis (vorläufiger Personalausweis) / Reisepass/ Aufenthaltstitel
- biometrisches Passbild
- bei Diebstahl: polizeiliche Diebstahlsanzeige
Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.
Gebühr: 70,10 Euro (Verlust); 39,40 Euro (Diebstahl)
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.