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Tageszulassung Neufahrzeug gem. § 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Für die Tageszulassung (beinhaltet Zulassung und Außerbetriebsetzung am selben Tagesdatum) eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht ausgestellt, muss die Originalrechnung oder der Originalkaufvertrag und eine Bestätigung über ein Neufahrzeug ohne ausgestellte Fahrzeugdokumente des Herstellers/Händlers vorgelegt werden.
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC)/Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für eine Zulassung (Kfz-Versicherung)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter (nicht älter als 3 Monate)
  • SEPA-Lastschriftmandat #Formular SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur gültig mit Unterschrift vom Fahrzeughalter und ggf. Kontoinhaber)
  • In Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (siehe Zulassungsvollmacht im Bereich Dokumente)
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug bei Zulassung auf juristische Personen