Tageszulassung Neufahrzeug gem. § 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Für die Tageszulassung (beinhaltet Zulassung und Außerbetriebsetzung am selben Tagesdatum) eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht ausgestellt, muss die Originalrechnung oder der Originalkaufvertrag und eine Bestätigung über ein Neufahrzeug ohne ausgestellte Fahrzeugdokumente des Herstellers/Händlers vorgelegt werden.
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC)/Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für eine Zulassung (Kfz-Versicherung)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter (nicht älter als 3 Monate)
- SEPA-Lastschriftmandat #Formular SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur gültig mit Unterschrift vom Fahrzeughalter und ggf. Kontoinhaber)
- In Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (siehe Zulassungsvollmacht im Bereich Dokumente)
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug bei Zulassung auf juristische Personen