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Zulassung Importfahrzeug

Für die Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland benötigte Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugpapiere + Kennzeichen
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC)/Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für eine Zulassung (Kfz-Versicherung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung im Original (ggf. der Nachweis der Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen > 7,5 t zulässige Gesamtmasse)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur gültig mit Unterschrift vom Fahrzeughalter und ggf. Kontoinhaber)
  • in Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug bei Zulassung auf juristische Personen
  • Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vor, muss die Originalrechnung oder der Originalkaufvertrag vorgelegt werden.