Zulassung Importfahrzeug
Für die Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland benötigte Unterlagen
- ausländische Fahrzeugpapiere + Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC)/Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für eine Zulassung (Kfz-Versicherung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung im Original (ggf. der Nachweis der Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen > 7,5 t zulässige Gesamtmasse)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur gültig mit Unterschrift vom Fahrzeughalter und ggf. Kontoinhaber)
- in Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug bei Zulassung auf juristische Personen
- Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vor, muss die Originalrechnung oder der Originalkaufvertrag vorgelegt werden.