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Zulassung Neufahrzeug

Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht ausgestellt, muss die Originalrechnung oder der Originalkaufvertrag und eine Bestätigung über ein Neufahrzeug ohne ausgestellte Fahrzeugdokumente des Herstellers/Händlers vorgelegt werden.
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC)/Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für eine Zulassung (Kfz-Versicherung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter (nicht älter als 3 Monate)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur gültig mit Unterschrift vom Fahrzeughalter und ggf. Kontoinhaber)
  • in Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug bei Zulassung auf juristische Personen