Zulassung Neufahrzeug
Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht ausgestellt, muss die Originalrechnung oder der Originalkaufvertrag und eine Bestätigung über ein Neufahrzeug ohne ausgestellte Fahrzeugdokumente des Herstellers/Händlers vorgelegt werden.
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC)/Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für eine Zulassung (Kfz-Versicherung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter (nicht älter als 3 Monate)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (nur gültig mit Unterschrift vom Fahrzeughalter und ggf. Kontoinhaber)
- in Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug bei Zulassung auf juristische Personen