Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Schwerbehindertenangelegenheiten und Sinnesbehindertengeld

hierzu gehören:

  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
  • Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen.

Sinnesbehindertengeld
Blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 30 Abs. 3 SGB I in Thüringen haben, erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Sinnesbehindertengeld ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Das Sinnesbehindertengeld muss beantragt werden.

Frau Kirsch

Besucheradresse

Gebäude

Postadresse

Frau Kollascheck

Besucheradresse

Gebäude

Buchstabengruppe A, B, C, D, E, F, I, J, L, N, O
Postadresse

Frau Nachtwey

Besucheradresse

Gebäude

Buchstabengruppe G, H, K, R, T
Postadresse

Frau Oehling

Besucheradresse

Gebäude

Buchstabengruppe M, P, Q, S, U - Z
Postadresse