Sozialhilfe
Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungsberechtigt sind
- Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB) XII noch nicht erreicht haben und befristet erwerbsgemindert sind, soweit sie nicht mit erwerbsfähigen Personen zusammenleben
- Personen bis 15 Jahre, wenn diese nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben
- Personen von 16 bis 18 Jahren, wenn diese selbst erwerbsunfähig sind und nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben
- Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und eine Altersrente beziehen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi)
Leistungsberechtigt sind
- Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- Personen ab Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII.
Hilfe zur Gesundheit
Leistungsberechtigt sind Personen ohne Krankenversicherungsschutz für
- Übernahme der Leistungen der Krankenbehandlung
- Vorbeugende Gesundheitshilfe
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschutz.
Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten
Leistungsberechtigt sind Personen
- bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden und sie nicht aus eigener Kraft zur Überwindung dieser fähig sind.
Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungsberechtigt sind Personen für
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten.
Frau Berndt
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (A - Bra)
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Frau Kowitz
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Brä - Fe)
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Herr Acevedo Rodriguez
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Fi - Hap)
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Herr Walther
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Har - Jt)
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Frau Grabe
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Ju - K)
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Frau Staufenbiel
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (L - Mor)
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Frau Jachmann
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Mos - Reinha)
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Frau Oelschläger
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Reinhe - Schulz)
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Frau Wernecke
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Schulze - Ts)
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Frau Schulz
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GebäudeExistenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Tu - Z)
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Hilfe zur Pflege/Bestattungskosten
Leistungsberechtigt sind Personen, die ihre körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Leistungen der Hilfe zur Pflege können sein:
- häusliche Pflege (in Form von Geldleistungen oder in Form von Sachleistungen durch Ambulante Pflegedienste oder Arbeitgeber- und Assistenzmodelle)
- Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Einstiegshilfen)
- teilstationäre Pflege (als Tages- oder Nachtpflege)
- Kurzzeitpflege (als vorübergehende vollstationäre Pflege)
- vollstationäre Pflege.
Herr Karnitzschky
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GebäudeHilfe zur Pflege
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Frau Kopetzki
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GebäudeHilfe zur Pflege | Bestattungskosten A-M
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Herr Güntek
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GebäudeHilfe zur Pflege I Bestattungskosten N-Z
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Frau Schröter
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GebäudeFallmanagement Hilfe zur Pflege
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Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Kinder bis zum Schuleintritt (Frühförderung)
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
Bestätigung der Einrichtung/ des Vereins (BuT)
Bestätigung der Schule zur Lernförderung (BuT)
Bestätigung ein-/mehrtägige Ausflüge (BuT)
Einverständniserklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Förder- und Behandlungsplan (Teil A, B und C)
Förder- und Behandlungsplan (Teil A und B)
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung (2025)