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Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungsberechtigt sind

  • Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB) XII noch nicht erreicht haben und befristet erwerbsgemindert sind, soweit sie nicht mit erwerbsfähigen Personen zusammenleben
  • Personen bis 15 Jahre, wenn diese nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben
  • Personen von 16 bis 18 Jahren, wenn diese selbst erwerbsunfähig sind und nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben
  • Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und eine Altersrente beziehen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi)
Leistungsberechtigt sind

  • Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • Personen ab Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII.

Hilfe zur Gesundheit
Leistungsberechtigt sind Personen ohne Krankenversicherungsschutz für

  • Übernahme der Leistungen der Krankenbehandlung
  • Vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschutz.

Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten
Leistungsberechtigt sind Personen

  • bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden und sie nicht aus eigener Kraft zur Überwindung dieser fähig sind.

Hilfe in anderen Lebenslagen
Leistungsberechtigt sind Personen für

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Altenhilfe
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen
  • Bestattungskosten.

Frau Berndt

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (A - Bra)
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Frau Kowitz

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Brä - Fe)
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Herr Acevedo Rodriguez

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Fi - Hap)
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Herr Walther

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Har - Jt)
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Frau Grabe

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Ju - K)
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Frau Staufenbiel

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (L - Mor)
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Frau Jachmann

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Mos - Reinha)
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Frau Oelschläger

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Reinhe - Schulz)
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Frau Wernecke

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Schulze - Ts)
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Frau Schulz

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Existenzsicherung | Eingliederungshilfe | Fachleistungen (Tu - Z)
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Hilfe zur Pflege/Bestattungskosten

Leistungsberechtigt sind Personen, die ihre körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Leistungen der Hilfe zur Pflege können sein:

  • häusliche Pflege (in Form von Geldleistungen oder in Form von Sachleistungen durch Ambulante Pflegedienste oder Arbeitgeber- und Assistenzmodelle)
  • Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Einstiegshilfen)
  • teilstationäre Pflege (als Tages- oder Nachtpflege)
  • Kurzzeitpflege (als vorübergehende vollstationäre Pflege)
  • vollstationäre Pflege.

Herr Karnitzschky

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Hilfe zur Pflege
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Frau Kopetzki

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Hilfe zur Pflege | Bestattungskosten A-M
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Herr Güntek

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Hilfe zur Pflege I Bestattungskosten N-Z
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Frau Schröter

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Fallmanagement Hilfe zur Pflege
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