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Wohngeld in Form von Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

Einkommensschwache Haushalte erhalten für die Aufbringung der Wohnkosten einen Zuschuss

  • als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum oder
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer von eigengenutztem Wohnraum
  • zu den Heimkosten in einem Pflege- bzw. Seniorenheim.

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