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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder und Jugendliche aus Familien, die über geringes Einkommen verfügen.

Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ in unserer Behörde ist die Gewährung von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge,
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten,
  • der persönliche Schulbedarf (130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule,
  • Lernförderung,
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen,
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Herr Herz

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