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Seniorenbeauftragte

Die ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten des Unstrut-Hainich-Kreises stehen an der Schnittstelle zwischen Kommune und Bürgern. Sie dienen als Ansprechpersonen für Ältere und vermitteln an Fachämter und Einrichtungen. Gleichzeitig können sie aber auch die Bedürfnisse und Probleme an den Kreistag rückmelden.

Aufgaben

  • Gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
  • Unterstützung der Arbeit des Behinderten- und Seniorenbeirates des Unstrut-Hainich-Kreises; Ansprechpartner (gemeinsam mit dem Beirat) für Senioren
  • Unterstützung des Erfahrungsaustausches zwischen Trägern der Seniorenarbeit
  • Vertretung der Anliegen, Probleme und Anregungen des Behinderten- und Seniorenbeirates gegenüber der Kreisverwaltung
  • Erarbeitung von Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem Beirat; Unterbreitung von Vorschlägen/Empfehlungen (im Bedarfsfall unter Einbeziehung des Kommunalen Behindertenbeauftragten des Unstrut-Hainich-Kreises)
  • Seniorenbeauftragte sind gemäß § 4 Abs. 2 ThürSenMitwBetG vor allen Entscheidungen in der Kreisverwaltung, die überwiegend Senioren betreffen, anzuhören
  • sie vertreten gemäß § 4 Abs. 2 ThürSenMitwBetG die Interessen des Behinderten- und Seniorenbeirates im Landesseniorenrat und informiert über dessen Arbeit
  • Zusammenarbeit und Unterstützung von Projekten auf dem Gebiet der Seniorenarbeit
  • Unterstützung und Mitwirkung bei der Entwicklung eines Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Unstrut-Hainich-Kreis
  • Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Senioren und Angehörigen von Senioren
  • Seniorenbeauftragte halten sich streng an die Grundsätze der Vertraulichkeit der ihr anvertrauten persönlichen Informationen sowie an die Vorgaben des Datenschutzes

Herr Goericke

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Frau Bajohr

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