Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Allgemeine Informationen
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen, einen PKW im gebündelten Bedarfsverkehr oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Fernziel-Reisen führen möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in diesen Fahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden.
Die Erlaubnis ist auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden.
Voraussetzungen
Der Bewerber muss 21 Jahre alt sein und ist seit mindestens 2 Jahren, innerhalb der letzten 5 Jahre, im Besitz eines EU-/EWR-Führerscheines der Klasse B.
Ausnahme Antrag für Krankenwagen, Mindestalter 19 Jahre (Vorbesitz 1 Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre).
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- aktueller EU-Kartenführerschein
- einfaches Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Abs. 5 BZRG (Belegart 0) - nicht älter als 3 Monate, Versand direkt an unsere Behörde
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
- "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Nachweis Erste Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
- Fachkundeprüfung – nur bei Taxi, Mietwagen u. PKW im gebündelten Bedarfsverkehr gem. §48 Abs. 4 Nr. 7 Fev
Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.
Gebühr: 43,90 Euro
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.