Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Allgemeine Informationen
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur dann über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nummer 2 nachweist.
Der Antrag zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist frühestens 6 Monate spätestens 3 Monate vor Ablauf zu stellen.
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- aktueller EU-Kartenführerschein
- aktueller Fahrgastbeförderungsschein
- einfaches Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Abs. 5 BZRG (Belegart 0) - nicht älter als 3 Monat, Versand direkt an unsere Behörde
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
Ihr Antrag wird nur bearbeitet, wenn Sie die vorgenannten Unterlagen vollständig zum Termin vorlegen.
Gebühr:38,00 Euro
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Ab dem 60. Lebensjahr des Antragstellers:
- Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- aktueller EU-Kartenführerschein
- aktueller Fahrgastbeförderungsschein
- einfaches Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Abs. 5 BZRG (Belegart 0) - nicht älter als 3 Monat, Versand direkt an unsere Behörde
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 12 Monate)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)
- "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebühr: 38,00 Euro
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.