Gewährung von Mietzuschuss oder Lastenzuschuss
Einkommensschwache Haushalte erhalten für die Aufbringung der Wohnkosten einen Zuschuss
- als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum oder
- als Lastenzuschuss für Eigentümer von eigengenutztem Wohnraum.
Wohnberechtigungsscheine
Für die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung erhalten leistungsberechtigte Personen einen Wohnberechtigungsschein, eine Wohnungszuweisung ist damit nicht verbunden.
Freistellung von Wohnraum von der Belegungsbindung
Ist für eine Wohnung eigentlich ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, kann die Behörde in besonderen Fällen erlauben, dass diese Wohnung auch an Wohnungssuchende ohne Wohnberechtigungsschein vermietet werden darf. Es handelt sich dann um eine sogenannte Freistellung von einer Wohnberechtigungsschein-Bindung.
Mietwohnung
Eigenheim / Eigentumswohnung
Pflege-/Seniorenheim
Für alle Antragsarten zutreffend:
Eigenheim/Eigentumswohnung
Pflege-/Seniorenheim
Für alle Antragsarten zutreffend:
- Änderungsmitteilung
- Einkommensverhältnisse
- Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
- Selbständige – allg. Angaben zur selbständigen Tätigkeit
- Selbständige – Angaben zum Gewinn
- Sorgerecht
- Studenten und Auszubildende
- Unterhaltsfragebogen Haushaltsmitglieder
- Unterhaltsfragebogen Wechselmodell
- Unterhaltsfragebogen Zahlung an auswärtige Personen
- Untervermietung
- Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Verdienstbescheinigung
- Vermögensverhältnisse
- Werbungskosten