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Alters- und Ehejubiläen

Zu besonderen Jubiläen übermittelt der Landrat Glückwünsche an die Bürgerinnen und Bürger des Unstrut-Hainich-Kreises.

Altersjubiläen
Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Kreisverwaltung bekommt seitens der Gemeinden und Städte die anstehenden Altersjubiläen des Unstrut-Hainich-Kreises übermittelt. Ab dem 70. Geburtstag erhalten die Jubilare in 5er-Schritten (70., 75., 80., 85., 90. und 95. Lebensjahr) einen schriftlichen Glückwunsch des Landrates.

Ab dem 100. Altersjubiläum übermittelt der Landrat einen persönlichen Glückwunsch in Verbindung mit einer Urkunde und einem kleinen Präsent.

Ehejubiläen
Zum Tag der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) erhalten die Jubilare im Unstrut-Hainich-Kreis einen schriftlichen Glückwunsch vom Landrat übermittelt.

Zum Tag der Eisernen Hochzeit (65 Jahre), der Steinernen Hochzeit (67,5 Jahre) sowie der Gnadenhochzeit (70 Jahre) wird der Landrat persönlich gratulieren. Wichtig ist hierbei, dass die standesamtlichen Daten erfasst sind. Hat die Eheschließung nicht im Unstrut-Hainich-Kreis stattgefunden, kann eine Meldung der Gemeinden und Städte des Unstrut-Hainich-Kreises nicht erfolgen.

Hinweise
Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen ehrt:

  • Ehepaare, die den 60., 65., 70. oder 75. Hochzeitstag begehen
  • Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jeden weiteren Lebensjahres.

Die Ehe- und Altersjubilare erhalten Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten.

Der Bundespräsident gratuliert zur Vollendung des 100., 105. und jedem weiteren Lebensjahr. Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., 70 und 75. Hochzeitstages. Die notwendigen Informationen werden durch das Büro des Landrates an die Thüringer Staatskanzlei oder das Bundesverwaltungsamt übermittelt.