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Ehrenbrief des Freistaates Thüringen

Zur Ehrung von Personen bietet auch der Freistaat Thüringen verschiedene Formen der Würdigung und Anerkennung - beispielsweise den Thüringer Ehrenbrief, der das gesellschaftliche Engagement besonders ehrenamtlich Aktiver hervorheben soll. Den Ehrenbrief des Freistaats Thüringen können auch Personen erhalten, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens 10 Jahre nach dem 03.10.1990 ehrenamtlich tätig waren und dieser Auszeichnung würdig sind.

Zum Ehrenbrief gehört eine versilberte, rund 20 Millimeter große Nadel in Kreuzform, die das Thüringer Wappen trägt.

Wer eine Person vorschlagen möchte, kann notwendige Angaben wie Name und Vorname(n), Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und ggf. Referenzen der oder des Betreffenden in der Begründung anführen. Das Formular für die Vorschläge finden Sie im Bereich Dokumente.

Die Anregungen zur Verleihung des Ehrenbriefes des Freistaates Thüringen sind an den Landrat zu richten. Nach erfolgter Prüfung werden diese mit einem Votum an den Thüringer Ministerpräsidenten zur Entscheidung weitergeleitet.