Rettungsdienst
In Thüringen, wie auch in anderen deutschen Bundesländern, obliegt die Organisation und Verantwortung für den Rettungsdienst den Landkreisen beziehungsweise den kreisfreien Städten. Der Landkreis Unstrut-Hainich ist damit Aufgabenträger des Rettungsdienstes. Nachfolgend werden inhaltliche Aufgaben des Sachgebiets beschrieben.
Planung und Organisation des Rettungsdienstes
Der Landkreis ist verantwortlich für die strategische Planung und Organisation des Rettungsdienstes. Dies umfasst die Festlegung von Rettungswachen-Standorten, die Kapazitätsplanung, die Ausstattung mit Rettungsfahrzeugen und medizinischem Equipment sowie die Festlegung von Standards und Qualitätsanforderungen.
Ausschreibung und Vergabe von Rettungsdienstleistungen
Der Landkreis schreibt Rettungsdienstleistungen öffentlich aus und vergibt die Verträge an geeignete Rettungsdienstunternehmen oder Organisationen, die den Rettungsdienst durchführen. Dabei müssen Qualitätsstandards und gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Überwachung und Qualitätskontrolle
Der Landkreis überwacht die Qualität der erbrachten Rettungsdienstleistungen, sowohl im Hinblick auf die medizinische Versorgung als auch auf die Einhaltung von Vertragsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben.
Koordinierung von Rettungsdienstleistern
Der Landkreis koordiniert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Rettungsdienstleistern, darunter Rettungsdienste, Notärzte und weitere Einrichtungen, um eine effiziente Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung
Der Landkreis trägt die Verantwortung dafür, dass der Rettungsdienst flächendeckend im gesamten Gebiet des Landkreises verfügbar und erreichbar ist, um im Notfall eine schnelle Hilfe zu gewährleisten.
Rettungsdienstbereichsplan
Der Rettungsdienstbereichsplan muss laut Thüringer Rettungsdienstgesetzt veröffentlich werden und zugänglich sein. Im Dokument sind alle Informationen zum Rettungsdienst im Landkreis enthalten u. a. die Standorte der Rettungswachen, Regelmittelvorhaltung und Versorgungsbereiche.