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Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz beschäftigt sich mit allen präventiven Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Durch die Bauaufsichtsbehörde wird das Sachgebiet zur Stellungnahme hinsichtlich des Brandschutzes beteiligt.

Weitere Aufgaben sind das Durchführen von sogenannten Gefahrenverhütungsschauen. Hierbei handelt es sich um Kontrollen in Objekten, welche ein erhöhtes Gefahrenpotential hinsichtlich der Menschenrettung oder einer Brandausbreitung haben. Darum zählen vorwiegend Sonderobjekte wie große Industriebetriebe, Schulen, Pflegeheime, Hotels oder Krankenhäuser dazu.

Durch das Sachgebiet des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes wird auch das Management zur Freigabe und Verteilung von Feuerwehrplänen übernommen. Feuerwehrpläne werden meistens für Sonderobjekte erstellt und dienen der Feuerwehr als Informationsmaterial im Einsatz. Die Pläne müssen vorerst eingesendet werden, um nachfolgend geprüft zu werden. Anschließend erfolgt die Weitergabe an die zuständige Feuerwehr und an die Leitstelle. Aber auch das Durchführen von Schulungen, das An- und Abmelden von Brandmeldeanlagen und das Schreiben von Sondereinsatzplänen zählen zu den Aufgabenbereichen des Sachgebiets.

Das Sachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz wird auch als sogenannte Brandschutzdienststelle bezeichnet. Die Brandschutzdienstelle ist für alle Orte des Landkreises Unstrut-Hainich zuständig, mit Ausnahme der Stadt Mühlhausen und dessen Ortsteilen.

Die Berufsfeuerwehr Mühlhausen hat eine eigene Brandschutzdienststelle, auf die nachfolgend verwiesen wird. Alle Anliegen zum vorbeugenden Brandschutz betreffend der Stadt Mühlhausen (siehe Bereich Links) sind daher direkt an die Berufsfeuerwehr zu richten.

Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne müssen nach der DIN 14095 und nach dem Merkblatt M-02 „Erstellen von Feuerwehrplänen im Unstrut-Hainich-Kreis“ angefertigt werden.

Brandmeldeanlagen (BMA)
Brandmeldeanlagen sind technische Einrichtungen in einem Objekt, welche zur Erkennung von Bränden, Alarmierung von Personen und der Steuerung von Löscheinrichtungen dienen. Dabei sind die technischen Anschlussbedingungen (kurz: TAB) des Landkreises Unstrut-Hainich zu beachten.

FRIEDA-App (Feuerwehr- Rettungs- Informations- und EinsatzDatenApp)
Der Fachdienst koordiniert die Dokumentenverwaltung der Feuerwehren im Landkreis in der sogenannten FRIEDA-App. Durch den Freistaat Thüringen hat jede Feuerweher ein iPad und einen Zugang zur FRIEDA-Applikation erhalten. In der Anwendung werden den Feuerwehren beispielweise Feuerwehrpläne in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Löschwasser
Die Löschwasserversorgung ist einer der wichtigsten Bausteine zur Gefahrenabwehr bei Brandereignissen. Ohne eine ausreichende Löschwasserversorgung kann die Feuerwehr nur geringfügig tätig werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Totalverlust des Objektes.

In erster Linie ist die Gemeinde für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung gesetzlich verpflichtet. Mehr Informationen dazu sind dem Merkblatt M-01 „Löschwassernachweis“ (siehe Bereich Dokumente) zu entnehmen.