Vertragswesen / Entgeltverhandlungen SGB VIII
Zu den Aufgaben des Vertragswesens und den Entgeltverhandlungen im SGB VIII gehört die Vorbereitung, Bearbeitung und Erstellung der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen und die Erstellung von Sondervereinbarungen für die freien Träger der ambulanten und stationären Hilfen im Bereich des SGB VIII.
Wenn freie Träger für die Angebote ambulanter und stationärer Kinder- und Jugendhilfe einen Kostensatz verhandeln möchten, stellen sie einen Antrag auf Entgeltverhandlungen und reichen die erforderlichen Nachweise ein, mit dem Ziel eine Entgeltvereinbarung abzuschließen.