Wasser- und Umwelthygiene
Der Fachdienst Gesundheit überwacht Trink- und Badewasser entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Es wirkt an Planungsverfahren im Zusammenhang mit Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sowie an Bauleitplanungs-, Genehmigungs-, Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren mit, kontrolliert Anlagen zur Abfallbeseitigung und Kläranlagen und berät zu umweltmedizinischen Fragen hinsichtlich Boden-, Luft- und Wohnungshygiene.
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+++ Trinkwasserleitungen aus Blei – Hinweise für Hauseigentümer gemäß § 17 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023 +++
Mit der aktualisierten Ausfertigung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 wurde die gesetzliche Verpflichtung zum Austausch von bleihaltigen Trinkwasserleitungen festgelegt.
Hauseigentümer sind daher verpflichtet Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen.
Hintergrund
Bleileitungen in der Trinkwasserversorgung sind ein Eintragspfad für das wahrscheinlich krebserregende, reproduktions- und neurotoxische Schwermetall Blei in das Trinkwasser. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Wasser längere Zeit (z. B. über Nacht) in Bleirohren gestanden hat.
Das Nerven- und Blutgift Blei reichert sich im Körper an und beeinträchtigt besonders die Entwicklung des Nervensystems. Kinder nehmen im Vergleich zum Erwachsenen wesentlich mehr Blei aus der Nahrung und dem Trinkwasser auf. Selbst Bleikonzentrationen von 0,010 bis 0,025 mg/l im Trinkwasser beeinträchtigen die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung vor allem vor der Geburt und während der ersten Lebensjahre. Deshalb sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet und vor der Aufnahme von Blei zu schützen. Gesundheitlich bedeutend ist in erster Linie die schleichende Belastung durch die Aufnahme kleiner Bleimengen. (Quelle: UBA2013_Trinkwasser wird bleifrei_Flyer)
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