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Amtsärztlicher Dienst

Der Amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Begutachtungen für Behörden, sonstige öffentliche Einrichtungen und Sozialleistungsträger durch und fertigt in diesem Zusammenhang Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen an.

Aufgaben

  • Eignungsuntersuchungen vor Eintritt in ein Beamtenverhältnis
  • Dienstfähigkeitsgutachten für Beamte
  • Kurbeihilfegutachten für Beamte
  • Gutachten zur Prüfungsfähigkeit für Studenten
  • Blutentnahmen für Gerichte zur Erstellung von Abstammungsgutachten
  • Drogenscreenings (Haaranalyse)
  • Vaterschaftstests
  • Weitere Gutachten im Auftrag der Ausländerbehörde etc.

Ablauf
Der genaue Ablauf hängt von der jeweiligen Fragestellung ab. In der Regel findet zu Beginn eine apparative Untersuchung statt, anschließend folgen Anamnesegespräch und eine körperliche Untersuchung durch den Amtsarzt. Je nach Untersuchungsanlass können zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte oder die Anforderung von Vorbefunden notwendig sein.

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis
  • Gutachtenauftrag
  • Medizinische Vorbefunde (je nach Untersuchungsanlass)
  • Impfausweis

Kosten
Die Höhe der Kosten und deren Übernahme gegebenenfalls durch den Auftraggeber sind vom jeweiligen Gutachtenauftrag abhängig.

Bei Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgeführt werden, wenn eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung sowie eine Beglaubigung der obersten Landesgesundheitsbehörde (Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz)vorliegen.

Weitere Informationen zum Ablauf sowie die benötigten Formulare finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Bei eiligen Anliegen (Ausnahmefall), wie beispielsweise spontanen Urlaubsreisen, kann der Antrag auch beim Fachdienst Gesundheit eingereicht werden, welcher die Beglaubigung nach Rücksprache mit dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vornehmen kann.

Die Beglaubigung der Bescheinigung ist entsprechend der jeweiligen Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle kostenpflichtig.

Kontakt

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Dezernat Pharmazie
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Bei Reisen in Länder, die nicht Teil des Schengener Abkommens sind, sollten sich Betroffene zusätzlich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Nähere Auskünfte erteilt die diplomatische Vertretung des Reiselandes in Deutschland.

Herr Dr. Hierl

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Frau Degenhardt

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Frau Sander

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