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Begleitetes Fahren mit 17

Allgemeine Informationen
Das „Begleitete Fahren ab 17“ dient der Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger. Gerade die Gruppe der 18- bis 24-jährigen hat in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr.

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen, wie bei einem normalen Führerschein.

Anforderungen an die Begleitpersonen
Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, Europäischen Union/ Europäischer Wirtschaftsraum (EU/ EWR)- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.

Es muss ein Antrag auf Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ persönlich gestellt und Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen gemacht werden. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern oder Alleinerziehende - bestätigt durch eine Sorgerechtsbescheinigung) müssen der Teilnahme am begleitenden Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.

Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres erfolgen.

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Die vom Prüfer ausgestellte Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres, im Inland, zum Nachweis der Fahrberechtigung und wird automatisch ungültig, bei Erhalt des Kartenführerscheins. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen ein regulärer Kartenführerschein ausgestellt. Sofern Sie nicht bereits einen Kartenführerschein (z. B. für Klasse AM) besitzen, wird Ihnen dieser automatisch durch die Bundesdruckerei zugeschickt. Bei Vorbesitz einer bereits erworbenen Fahrerlaubnis, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Abholung.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
  • ausgefüllte Anlage 1 (Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung
  • ausgefüllte Anlagen 2 (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ – Begleitperson) mit Unterschrift und Führerscheinkopien der Begleiter
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Passbild

Gebühr: 50,80 Euro zzgl. 12,00 Euro pro Begleitperson

Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.